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Verwaltungsrecht Das Verwaltungsrecht regelt - vereinfacht gesagt - die Rechtsbeziehungen zwischen den Verwaltungsbehörden auf der einen Seite und den Bürgerinnen und Bürgern auf der anderen Seite. Inhaltlich ist das Verwaltungsrecht sehr vielfältig, es regelt fast alle Lebensbereiche.
Für mich ist besonders rezivoll, laufend die Verzahnung von verwaltungsrechtlicher Praxis und verwaltungsrechtlicher Ausbildung - in der ich intensiv tätig bin - zu verfolgen.
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